Page 92 - Robert Charlier: Goethe und August Wilhelm Iffland (1779-1814)
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gemeint  im  Sinne  von  Rücksichtnahme  auf  den  bedeutenden
                                Mannheimer Freund und Förderer Heribert von Dalberg.
                        XXXII   Meine  dortige  Besoldung  ist  1700  Gld.  rheinisch]    Iffland  macht
                                also geltend, dass er in Mannheim zu jener Zeit 1.700 rheinische
                                Gulden  (als  Jahressalär)  erhielt  und  möchte  dies  gerne  zur
                                Grundlage  seiner  Verhandlungen  für  Weimar  machen!  Aufgrund
                                der  fast  unüberschaubaren  Währungsvielfalt  auf  dem  Gebiete  des
                                heiligen römischen Reiches lässt sich diese Summe nur sehr schwer
                                vergleichen.  Setzt  man  in  etwa  Taler  und  Gulden  gleich,  so
                                verdiente  Iffland  zu  jenem  Zeitpunkt  nach  eigenen  Angaben  für
                                einen  Schauspieler  und  Theaterdirektor  geradezu  fürstlich.  Zum
                                Vergleich:  Goethe  begann  seine  Dienste  als  ›Legationsrat‹  in
                                Weimar um 1775 mit einem Jahresgehalt von 1.200 Reichstalern.
                                Diese  Beamtenbesoldung  wurde  in  bestimmten  Abständen  um
                                jeweils 200 Reichstaler erhöht. Im Jahre seines Todes 1832 erhielt
                                Goethe  als  Staatsminister  und  ›Wirklicher  Geheimer  Rat‹  eine
                                Vergütung von 3.000 Reichstalern.
                        XXXIII   temporär[e]  Theaterkasse]  Im  Zusammenhang  mit  seinen  (rein
                                hypothetischen)  Pensionsforderungen  für  Weimar  spielt  Iffland
                                vermutlich auf die Tatsache an, dass die Theater zu jener Zeit kaum
                                je fest budgetiert waren. Selbst bei längeren Aufenthalten fahrender
                                Truppen  wurden  alle  Ausgaben  wie  Gagen  und  Engagements
                                ausschließlich  aus  den  Einnahmen  der  Aufführungen  bestritten,
                                also  buchstäblich  aus  der  (temporären)  Theaterkasse.  Iffland
                                besteht  in  seinen  Forderungen  dagegen  unbedingt  darauf,  wie
                                andere höfische Bedienstete direkt aus der herzoglichen Schatulle
                                bezahlt zu werden.
                        XXXIV    reversiren]  Die  Wortwahl  dokumentiert  die  amtliche  Versiertheit
                                des  Theaterleiters  und  professionellen  Vermarkters  in  eigener
                                Sache.  Iffland  verwendet  einen  für  die  deutsche  Amts-  und
                                Kanzleisprache jener Zeit üblichen Terminus, und zwar nach dem
                                neulateinischen  Revers,  rechtssprachlich  für:  Bescheinigung,
                                Verpflichtungsschein  (P. Fischer:  Goethe-Wortschatz,  1929,  S.
                                882). Iffland stellt also in Aussicht, dass er sich unter bestimmten
                                Umständen  dazu  verpflichten  würde,  Weimar  als  Ort  eines
                                lebenslangen Engagements anzusehen. Inwieweit es sich bei dieser
                                so  weitgehenden  Versprechung  lediglich  um  eine  taktische
                                Verhandlungsposition handelt, sei dahingestellt.
                        XXXV     Dchlcht]  Abkürzung  für  »(Euer)  Durchlaucht«,  eine  Anrede-
                                Floskel für Adressaten fürstlichen Standes. Iffland bezieht sich hier
                                auf eine Audienz bei Herzog Carl August von Weimar. Die Anrede







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