Page 92 - Robert Charlier: Goethe und August Wilhelm Iffland (1779-1814)
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gemeint im Sinne von Rücksichtnahme auf den bedeutenden
Mannheimer Freund und Förderer Heribert von Dalberg.
XXXII Meine dortige Besoldung ist 1700 Gld. rheinisch] Iffland macht
also geltend, dass er in Mannheim zu jener Zeit 1.700 rheinische
Gulden (als Jahressalär) erhielt und möchte dies gerne zur
Grundlage seiner Verhandlungen für Weimar machen! Aufgrund
der fast unüberschaubaren Währungsvielfalt auf dem Gebiete des
heiligen römischen Reiches lässt sich diese Summe nur sehr schwer
vergleichen. Setzt man in etwa Taler und Gulden gleich, so
verdiente Iffland zu jenem Zeitpunkt nach eigenen Angaben für
einen Schauspieler und Theaterdirektor geradezu fürstlich. Zum
Vergleich: Goethe begann seine Dienste als ›Legationsrat‹ in
Weimar um 1775 mit einem Jahresgehalt von 1.200 Reichstalern.
Diese Beamtenbesoldung wurde in bestimmten Abständen um
jeweils 200 Reichstaler erhöht. Im Jahre seines Todes 1832 erhielt
Goethe als Staatsminister und ›Wirklicher Geheimer Rat‹ eine
Vergütung von 3.000 Reichstalern.
XXXIII temporär[e] Theaterkasse] Im Zusammenhang mit seinen (rein
hypothetischen) Pensionsforderungen für Weimar spielt Iffland
vermutlich auf die Tatsache an, dass die Theater zu jener Zeit kaum
je fest budgetiert waren. Selbst bei längeren Aufenthalten fahrender
Truppen wurden alle Ausgaben wie Gagen und Engagements
ausschließlich aus den Einnahmen der Aufführungen bestritten,
also buchstäblich aus der (temporären) Theaterkasse. Iffland
besteht in seinen Forderungen dagegen unbedingt darauf, wie
andere höfische Bedienstete direkt aus der herzoglichen Schatulle
bezahlt zu werden.
XXXIV reversiren] Die Wortwahl dokumentiert die amtliche Versiertheit
des Theaterleiters und professionellen Vermarkters in eigener
Sache. Iffland verwendet einen für die deutsche Amts- und
Kanzleisprache jener Zeit üblichen Terminus, und zwar nach dem
neulateinischen Revers, rechtssprachlich für: Bescheinigung,
Verpflichtungsschein (P. Fischer: Goethe-Wortschatz, 1929, S.
882). Iffland stellt also in Aussicht, dass er sich unter bestimmten
Umständen dazu verpflichten würde, Weimar als Ort eines
lebenslangen Engagements anzusehen. Inwieweit es sich bei dieser
so weitgehenden Versprechung lediglich um eine taktische
Verhandlungsposition handelt, sei dahingestellt.
XXXV Dchlcht] Abkürzung für »(Euer) Durchlaucht«, eine Anrede-
Floskel für Adressaten fürstlichen Standes. Iffland bezieht sich hier
auf eine Audienz bei Herzog Carl August von Weimar. Die Anrede
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