Page 26 - Robert Charlier: Goethe und August Wilhelm Iffland (1779-1814)
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Ausgabe allein auf diesen Brief aus dem Berliner Bestand, obwohl
der Apparat der Weimarer Ausgabe auch Goethes Brief an Iffland
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vom 24. Mai 1814 im Berliner Bestand nachweist. Zum anderen
fehlt in der Müllerschen Ausgabe auch das in der aktuellen Presse-
Berichterstattung zum Iffland-Sensationsfund erwähnte Schreiben
Goethes über seine Mahomet-Bearbeitung. Dieser kleine von
Goethe unterzeichnete Brief befindet sich noch in keiner Goethe-
Ausgabe und stellt den ersten Fund einer Goethe-Handschrift aus
dem Iffland-Nachlass dar.
In seiner Einleitung erhellt Curt Müller als Herausgeber die
bemerkenswerte Asymmetrie im Verhältnis zwischen den Berliner
Theaterdirektoren Iffland und Brühl einerseits und den Autoren der
deutschen Klassik und Romantik auf der anderen Seite. Waren sich
die Kleists, Tiecks und Schlegels durchaus der Bedeutung der
beiden ›Klassikermacher‹ Iffland und Brühl bewusst, so lässt
C. Müller keinen Zweifel darüber aufkommen, dass ein Goethe die
Theaterstücke Ifflands in weiten Teilen als ›poesielos‹ abtat und der
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Olympier allenthalben munter gegen die »Rhythmophobie« der
Ifflands und Schröders zu wettern beliebte!
Trotz aller editorischen Übernahmen des Herausgebers Müller
überrascht der Kommentar der Ausgabe mit zahlreichen Detail-
informationen zu einer Vielzahl von heute weitgehend vergessenen
Schauspielernamen. Hinzu treten Erläuterungen zu Realien und
Sachverhalten, wie z. B. zu Aspekten der historischen Währung.
für Goethes Brief an Iffland vom 16.12.1800 finden: »Drucke (Auswahl):
1861 Katalog der Berliner Goethe-Ausstellung. S. 33, Nr. 156 […] Ohne
Text; Handschriftenbeschreibung; Datierung: ›Jena, 16. Dec. 1800‹; Angabe
des Besitzers: Archiv der General-Intendantur der Königlichen Schauspiele,
Berlin […]« Zum Nachweis des Berliner Ausstellungskatalogs vgl. den
bibliographischen Eintrag unter ›Literatur‹, Punkt 1.2, Position 1.
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Vgl. Weim. Ausg., IV. Abt., Bd. 24, S. 287.
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Im kritischen Apparat der Briefabteilung der Weimarer Ausgabe lautet der
Vorlagennachweis wie folgt: »Handschrift im Besitz der Generalintendantur
der kgl. Schauspiele in Berlin« (Weim. Ausg., IV. Abt., Bd. 24, S. 387).
26 Vgl. Weim. Ausg., IV. Abt., Bd. 40, 1901, S. 10 (Zitat siehe ›Goethes Urteil
über Iffland‹).
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