Page 74 - Robert Charlier: Goethe und August Wilhelm Iffland (1779-1814)
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Meine Pension ist 700 Gld. rh., deren Zusicherung im Fall 1. das
Theater aufhörte, sei es aus 2. welcher Ursache es aufhören möchte;
oder 3. im Fall ich Alters oder Krankheit halber nicht mehr spielen
könnte, ich, so wie meine Besoldung an nämlicher Kasse, wo an-
dere herzogliche Diener ausbezahlt werden (nicht an einer tem-
porairen Theaterkasse), XXXIII erwarten müßte. Ich wünsche dem
Dekret inserirt, daß, wenn ich eintretenden Falls des Pensions-
bezugs anhalten sollte, selbe alsdann auwärts zu genießen, solches
mit Herabsetzung von 700 Gld. auf 500 Gld. gnädigst bewilligt
werden wolle.
Ich würde als Regisseur von allem, was geschehen soll, vierzehn
Tage vorher der Herzoglichen Intendance, auf vierzehn Tage hin-
aus, einen detaillirten Plan zur Genehmigung vorlegen. Sowie
Vorschläge zur Führung des Ganzen in der Natur meiner Stelle lä-
gen: so würde ich Abdankungen und Engagements zu schließen, die
Vollmacht gehorsamst erbitten. Da ich mir mein Weggehen von
Mannheim unnöthig erschweren würde: so muß ich gehorsamst
bitten, nichts davon bekannt werden zu lassen. Ich bin unfähig
etwas zu mißbrauchen, oder leere Versprechungen zu thun: es ist
daher meine Pflicht, die nähere Bestimmung des Ganzen von
Mannheim aus zu machen, da in einer Krise, wie jetzt dort ist, bin-
nen wenig Wochen sich vieles entwickeln muß, was mir Hrn.
v. Dalberg gegenüber alles erleichtert. Dies ist, was ich vorläufig
sagen kann. Nähere Kenntniß des ökonomischen Fonds vom hie-
sigen Theater läßt demnächst mich bestimmt sagen, auf welche
Höhe das hiesige Theater noch gebracht werden kann, dem ich
mich dann ganz widmen würde.
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Iffland.«
»Ich würde für den Fall meines, unter denen gehorsamst pro-
ponirten Bedingungen, geschlossenen Engagements zu Weimar,
mich gern reversiren, XXXIV diesen Ort nie zu verlassen, um ein
anderes Engagement anzunehmen. Dagegen, um mir Neuheit zu
erhalten, würden Se. Herzogliche Durchlaucht gnädigst geruhen,
97 Ernst Pasqué: Goethe’s Theaterleitung in Weimar, 1, 1863, S. 258-260.
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